Insolvenzplan

    Der Insolvenzplan ist das rechtliche Instrument zur Eigensanierung von Schuldnern in der Insolvenz. Eigensanierung bedeutet, dass das zu sanierende Unternehmen vollständig oder zumindest teilweise in der Hand des bisherigen Unternehmensinhabers (natürliche Person oder Gesellschaft) verbleibt. Die Eigensanierung mittels Insolvenzplan ist immer dann das Mittel der Wahl, wenn ein wirtschaftliches Interesse daran besteht, das Unternehmen dem bisherigen Unternehmensinhaber zu erhalten oder wenn die Fortführung des Unternehmens die Erhaltung des Rechtsträger erfordert, beispielsweise weil betriebsnotwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder betriebsnotwendige privatrechtliche Nutzungsrechte an die Person des bisherigen Unternehmensinhabers gebunden sind.

    Die Erstellung eines Insolvenzplans erfordert besonderes insolvenzrechtliches, steuerrechtliches und gesellschaftsrechtliches Know-How, seine erfolgreiche Umsetzung Erfahrung im Umgang mit den am Insolvenzverfahren Beteiligten.

    Die Kanzlei Prof. Schmidt war bundesweit eine der ersten Kanzleien, die Unternehmen mit Hilfe von Insolvenzplänen saniert hat und schließt überdurchschnittlich viele Insolvenzen anstelle einer Regelabwicklung erfolgreich mit Hilfe von Insolvenzplänen ab.