Insolvenzverwaltung

    Wir sind als Insolvenzverwalter für die Gerichte in Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen tätig. In unserer Eigenschaft als Insolvenzverwalter prüfen wir die Sanierungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens und greifen hierbei auf die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung zurück. Aus dem Grund kann oftmals eine Sanierung erst in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren angegangen und umgesetzt werden. Dabei erfahren wir regelmäßig Unterstützung durch die Gläubiger des krisenbefangenen Unternehmens. Je früher ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, umso so größer gestalten sich die Chancen und Möglichkeiten für eine Sanierung, einhergehend mit einer besseren Befriedigungsaussicht für die Gläubiger.

    Einzelheiten zu dieser Rechtsmaterie oder ein Grundlagenskript zur Insolvenzordnung erhalten Sie gerne auf Anfrage.