Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen als vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren

    Seit Jahresbeginn 2021 kann der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen oder die Sanierungsmoderation nach dem StaRUG in Anspruch genommen werden. Mitte 2022 kann man resümieren, dass die vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren nur seltenen zur Anwendung gelangen. 

    Im Jahr 2021 sind bei den 24 eingerichteten Restrukturierungsgerichten insgesamt 22 Anzeigen für ein Restrukturierungsvorhaben eingegangen. In vier Fällen wurde ein Restrukturierungsplan gerichtlich bestätigt. In fünf Fällen wurde die Einsetzung eines Sanierungsmoderators beantragt. In drei Fällen wurde ein Sanierungsvergleich geschlossen. 

    Nicht belegt ist die These, dass die Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mittelbare Wirkungen entfalte. Mit Blick auf die Möglichkeit, durch einen gerichtlich zu bestätigenden Restrukturierungsplan Mehrheitsentscheidungen herbei führen zu können, ließen sich im Rahmen von außergerichtliche Sanierungsverhandlungen Akkordstörer beeinflussen.

    Änderungen hat das StaRUG durch Art. 12 des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2022 erfahren. So wird die Möglichkeit zur Versagung der gerichtlichen Bestätigung des Restrukturierungsplans im Zusammenhang mit einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens eingeschränkt.

    Wie dem auch sei. Gerade das Insolvenz- und Sanierungsrecht lehrt, dass neues Recht seine Zeit braucht, um sich in der Sanierungspraxis durchzusetzen. Das StaRUG hat es besonders schwer, weil mit diesem ein vollständig neues Sanierungsregime zwischen außergerichtlicher Sanierung und Sanierung nach den Regeln der Insolvenzordnung geschaffen wurde. Damit hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Er hat den gesetzlichen Sanierungsbaukasten um ein weiteres Angebot ergänzt und dies in Anbetracht der Tatsache, dass die Nachfrage nach maßgeschneiderten und an dem jeweiligen Krisenstadium des Unternehmens ausgerichteten Sanierungsinstrumenten in Zukunft tendenziell steigen wird.

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