Restrukturierungsverfahren (StaRUG)

    Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ist im 2. Teil des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz – StaRUG) geregelt.

    Mit dem StaRUG wird ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen, der es Unternehmen erlauben soll, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Das StaRUG im Allgemeinen und der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen im Besonderen sind damit als Schnittstelle zwischen freier und konsensgebundener außergerichtlicher Sanierung einerseits und einem gerichtlichen Insolvenzplanverfahren andererseits zu verstehen.

    Damit wird der Sanierungsbaukasten für Unternehmen um ein zusätzliches Sanierungswerkzeug erweitert. Unternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Restrukturierung und Sanierung außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens durchzuführen.

    Das wesentliche Mittel zur Erreichung des Restrukturierungsziels des Krisenunternehmens ist der Restrukturierungsplan. Dieser ist Dreh- und Angelpunkt des Stabilisierungs- und Restrukturierungs-rahmens. Die gesetzlichen Regelungen orientieren sich an den Normen über den Insolvenzplan in der Insolvenzordnung. In Anlehnung daran wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Obstruktion durch Gläubigerminderheiten zu überwinden. Im Unterschied zum Insolvenzplan handelt es sich beim Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nicht um ein Gesamtverfahren, sondern ein teilkollektives Verfahren. Dies bedeutet, dass nicht alle Gläubiger in den Restrukturierungsplan einbezogen werden müssen. Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht es dem Krisenunternehmen, eine bewusste Auswahl der partizipierenden Gläubiger zu treffen (beispielsweise Finanzgläubiger), um damit das Verfahren zu verschlanken, die entsprechenden Verhandlungen zum Plan selbst zu führen und den Plan selbst zur Abstimmung zu stellen.

    Um den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den Gläubigern über den Restrukturierungs-plan zu unterstützen, kann gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Das Krisenunternehmen kann nach seiner Wahl auf bis zu vier im Gesetz normierte Verfahrenshilfen zurückgreifen.

    Zu den Verfahrenshilfen, auch Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen genannt, gehören:

    1. die Durchführung eines gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens (gerichtliche Planab-stimmung),

    2. die gerichtliche Vorprüfung von Fragen, die für die Bestätigung des Restrukturierungsplans erheblich sind (gerichtliche Vorprüfung),

    3. die gerichtliche Anordnung von Regelungen zur Einschränkung von Maßnahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung (gerichtliche Stabilisierungsanordnung) und

    4. die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans (gerichtliche Planbestätigung).

    Im Fokus des Restrukturierungsvorhabens steht dabei die finanzwirtschaftliche Restrukturierung. Leistungswirtschaftliche Restrukturierungsmöglichkeiten zur Beendigung von Verträgen oder Gestaltung von künftigen Forderungen der Vertragspartner aus Verträgen sieht dasStaRUG, anders als der Referenten- oder Regierungsentwurf, nicht mehr vor.

    Zuständig ist das Restrukturierungsgericht. Dieses bestellt auf Antrag des Unternehmens oder von Amts wegen zusätzlich einen Restrukturierungsbeauftragten, welcher das Vorhaben aus Sicht aller Beteiligten begleitet, fördert und überwacht.

    Im Ergebnis soll ein flexibles Restrukturierungsverfahren geschaffen werden, um die Krise des Unternehmens zu überwinden, den Eintritt der Insolvenzreife zu vermeiden und ein gerichtliches Insolvenzverfahren abzuwenden.

    Um die Voraussetzungen und Möglichkeiten des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens zu verstehen und nutzen zu können, ist ein Verständnis der (bisherigen) außergerichtlichen Sanierungs-praxis und der Sanierungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung erforderlich.

    Einzelheiten zu dieser Rechtsmaterie oder ein Grundlagenskript zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen erhalten Sie gerne auf Anfrage.