Sanierung der Moselglas GmbH in Zeltingen-Rachtig

    Im Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Wittlich am 14. Juli 2016 hat die Gläubigerversammlung einstimmig dem von Insolvenzverwalter Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt aus Trier vorgelegten Insolvenzplan zur Sanierung der „Moselglas GmbH“ aus Zeltingen-Rachtig zugestimmt. Das Insolvenzverfahren „Moselglas GmbH“ wurde am 15. August 2016 vom Amtsgericht Wittlich aufgehoben; der Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Das Unternehmen bleibt somit am Markt bestehen und mehr als 40 Arbeitnehmer behalten ihre Jobs.

    Im März 2013 stellten die Verantwortlichen der „Moselglas GmbH“, die ihren Sitz im Industriegebiet Zeltingen-Rachtig hat, Insolvenzantrag beim Amtsgericht Wittlich. Mit Beschluss vom 4. April 2013 wurde Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt zum vorläufigen und mit Eröffnung des Verfahrens am 1. Juni 2013 zum Insolvenzverwalter bestellt.

    Die bereits im Jahr 1994 gegründete Firma „Moselglas“ (damals noch unter anderem Namen) ist auf die Reinigung von Weinflaschen sowie die Belieferung von Winzern, Winzergenossenschaften und Kellereien mit Neuflaschen sowie Verpackungen spezialisiert. Das Geschäftsfeld wurde zwischenzeitlich auf Lager- und Logistikdienstleistungen für Großkellereien und deren Zulieferer ausgeweitet.

    Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wurde seit Antragstellung durch Prof. Schmidt vollumfänglich fortgeführt. Dank umfangreicher Umstrukturierungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens konnten wichtige Schritte zu einer tragfähigen Finanz- und Ertragslage getätigt werden, die letztlich die Sanierung des Unternehmens mittels eines Insolvenzplans ermöglichten. Hierdurch wird die Schuldnerin als eigenständige Rechtsträgerin erhalten.

    „Wir sind sehr zufrieden und erleichtert, dass die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zugestimmt hat. Das Verfahren konnte somit erfolgreich beendet werden und sämtliche Arbeitnehmer behalten ihre Jobs“, äußert sich Prof. Schmidt. „Es freut uns besonders, ein Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb über so lange Zeit fortgeführt und weiterentwickelt wurde, nun guten Gewissens in eine aussichtsreiche Zukunft zu entlassen.“

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