Freizeitpark Triolago: Insolvenz in Eigenverwaltung

    Bereits am 29. April 2016 haben die Verantwortlichen der Becker Freizeitsee GmbH Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Trier eingereicht.

    Mit Beschluss vom 2. Mai 2016 wurde Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Für den überregional bekannten Freizeitpark TRIOLAGO soll schnellstmöglich ein Sanierungs-Konzept erstellt werden, damit Arbeitsplätze erhalten und die Anlage weiterentwickelt werden kann. Im Rahmen der Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens vollumfänglich fortgeführt

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