Bauunternehmen Herlach GmbH stellt Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung

    Unternehmen wird fortgeführt - Bauprojekte sollen fertiggestellt werden

    Morbach-Gonzerath, den 16.02.2024, das Bauunternehmen Herlach GmbH hat einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Wittlich hat dem Antrag entsprochen und das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Wunderlich aus Trier wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

    Das in Morbach beheimatete Traditionsunternehmen beschäftigt derzeit 74 Arbeitnehmer und ist vornehmlich im Bereich Hochbau tätig. Von der Insolvenz sind keine weiteren Gesellschaften der Herlach Gruppe betroffen.

    Geschäftsführer Stefan Herlach: „Die gesamte Immobilienwirtschaft befindet sich in der wirtschaftlichen Krise. Rezessionsängste und ökonomische Unsicherheiten prägen das geschäftliche Umfeld. Dies führt zu einer nachvollziehbaren Zurückhaltung bei Investoren und Bauherren. Gleichzeitig haben wir mit der Verteuerung von Baumaterialien, abgerissenen Lieferketten und Materialengpässen zu kämpfen, so dass sich die Bauprojekte in die Länge ziehen. Schlussendlich haben uns unerwartete Forderungsausfälle zu diesem Schritt veranlasst. Durch das eingeleitete Verfahren wollen wir sicherstellen, dass der Geschäftsbetrieb stabilisiert werden kann“.

    Die Restrukturierungsexperten Ingo Grünewald von der Kanzlei Professor Schmidt in Trier sowie André Berbuer und Wirtschaftsprüfer Steuerberater Michael Kuhn von der Kanzlei BSK aus Freiburg unterstützen die Geschäftsführung in der Restrukturierung.

    Ingo Grünewald: „Bis Ende April sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter über das Insolvenzgeld gesichert. Ziel ist es, bis April eine Sanierungslösung zu erarbeiten.

    Erklärtes Ziel der Geschäftsleitung ist es, das Unternehmen weiterzuführen und sämtliche Bauprojekte in der zugesicherten Qualität und Termintreue fertigzustellen. Der Fokus wird auf einer nachhaltigen und langfristigen Neuausrichtung des Unternehmens liegen.

    Über Herlach Bauunternehmen GmbH

    Die Herlach Gruppe, entstanden aus einem traditionellen Familienunternehmen, behauptet sich seit 1950 erfolgreich am Markt. Das Unternehmen legt Wert auf hochwertige Produkte und solide handwerkliche Arbeit durch qualifizierte Mitarbeiter.

    Den Grundstein dazu legten bereits 1950 die Herren Herlach und Klock mit der Gründung der Bauunternehmung Herlach. Maurermeister Paul Herlach übergab das Unternehmen 1974 an seinen ältesten Sohn Ottmar Herlach. Ab 1985 führten vier Herlach-Brüder die Firma bis 2011 gemeinsam. 1990 wurde das Unternehmen als Gebr. Herlach GmbH eingetragen und beständig weiterentwickelt. Mit dem Neubau der Betriebsstätte im Gewerbegebiet Morbach-Gonzerath im Jahr 1993 konnte die Produktivität erfolgreich gesteigert werden. Im Jahr 1998 trat der Enkel des Firmengründers, Stefan Herlach in das Bauunternehmen ein. Als Maurermeister und Betriebswirt führt er heute die Familientradition weiter. Seit 2011 ist er Teil der Unternehmensführung und seit 2014 Geschäftsführer der neuen Bauunternehmen Herlach GmbH.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.herlach.de

    Über Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich

    Rechtsanwalt Jörg A. Wunderlich ist Spezialist für die Themen Insolvenz und Restrukturierung. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und –beratung. Mehr als 1.000 Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten wurden von ihm betreut. Eine sehr hohe Erfolgsquote von sanierten bzw. geretteten Unternehmen zeichnet die von ihm 1999 gegründete Kanzlei Wunderlich, van der Sanden, Wolf und Sienkiewicz in Trier aus.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-trier.com

    Über BSK Berbuer Speier Kuhn PartG mbB, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

    In den Bereichen Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung begleitet die Kanzlei Mandanten in allen Bereichen des Unternehmensrechts und der Restrukturierung.

    André Berbuer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS). Er ist als Rechtsanwalt vorwiegend in den Bereichen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts tätig und berät regelmäßig Geschäftsleiter, Unternehmer und Unternehmen in Krisensituationen, bei der Sanierung sowie vor und in der Insolvenz.

    Der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungs-experte (RWS) Michael Kuhn berät Unternehmen und Unternehmer bei komplexen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Herausforderungen. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit einem Tätigkeitsschwerpunkt auf Sanierungs- und Insolvenzmandaten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.bsk-partner.de


    Ansprechpartner für die Medien
    Kanzlei Professor Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
    Guido Joswig
    - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
    E-Mail: Guido.Joswig@tbs-insolvenzverwalter.de
    Telefon: +49 651 – 170830 – 113
    Mobil: + 49 151 - 15859742

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