Nürburgring: Verkaufsprozess rechtmäßig

    Luxemburg, 19.06.2019. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat bestätigt, dass das Bieterverfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt wurde und ein marktgerechter Veräußerungspreis für die Vermögenswerte des Nürburgrings erzielt worden ist. In diesem Zusammenhang hat das Gericht alle Kritikpunkte des Vereins "Ja zum Nürburgring" und des Unternehmens Nexovation am Bieterverfahren zurückgewiesen.

    Damit bestätigt der EuG nicht nur den Beschluss der Europäischen Kommission vom 01.10.2014, sondern auch die Position des Sachwalters Jens Lieser und des Sanierungsgeschäftsführers Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, die von Anfang an diese Rechtsauffassung vertreten und kommuniziert hatten.

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